Dann nannte er jenen Deutschen, der als „bekanntester Strafrichter“ der NS-Zeit galt und dessen Name Synonym für eine Unrechtsjustiz ist – verantwortlich für 2.600 Todesurteile. Beispiel dafür sind die 1943 geführten Tribunale gegen Mitglieder der Widerstandsgruppe „Weiße Rose“.
„Deswegen schreibe ich“
„Warum haben sie den Text überhaupt geschrieben?“, fragte die Vorsitzende den 70-Jährigen. „Weil ich einen Zorn gehabt habe, also wegen meiner politischen Unzufriedenheit. Da ist mir das blöderweise irgendwie eingefallen.“
Auslöser sei ein Online-Artikel mit dem Titel „Asyl für Mann, weil er schwul ist – er hat vier Kinder“ gewesen. Zitierend trug nun Frau Rat deftige Auszüge aus einem Wikipedia-Artikel über den deutschen Nazi-Richter und Mitorganisator des Holocausts vor. Währenddessen beklemmende Stille im Saal 1. „Woher kennen sie diesen Namen?“ „Ich schaue gerne Dokumentationssendungen.“ „Ist Ihnen klar, dass sehr viele Leute solche Postings lesen?“ „Deswegen schreibe ich sie ja.“
Daraufhin holte die Vorsitzende tief Luft und fragte mit kräftiger Stimme: „Haben sie nichts Sinnvolleres in der Freizeit zu tun, als solche Kommentare abzusondern?“ „Na ja. Ich tu eh garteln.“ „Wäre Ihnen lieber, Herr Angeklagter, sie säßen heute vor diesem deutschen Strafrichter statt vor mir?“ „Nein, dann wäre ich ja tot.“
„Ich weiß eh, dass ...“
Im Laufe der Verhandlung erklärte der Burgenländer, dass er eigentlich eh nicht verherrlichen wollte. „Ich teile diese NS-Ideologie überhaupt nicht. Ich weiß eh, dass es viele Gräuel gegeben hat!“ Und weiter: „Am liebsten täte ich das Ganze ungeschehen machen. Hoffentlich kommt es nicht mehr vor.“
Geschrieben hatte der Beschuldigte die angeklagten Postings unter seinem richtigen Namen. Nach einem Wechsel auf den Fantasienamen „Karl Maier“ schrieb er online: „Das arme verfolgte Judengesindel kämpft gegen Hamas“. Der Satz, zwar nicht Gegenstand der Verhandlung, wurde dennoch thematisiert, weil er einer Verhetzung gleich käme.
„Warum haben sie ihren Online-Namen geändert?“, fragte die Vorsitzende. „Na so halt.“ „Oder eher, damit die Polizei nicht draufkommt?“ „Ja.“ „Was verstehen sie unter Gesindel?“ „Im Prinzip was Neutrales.“ Und weiter: „Aber ich sehe schon, ich werde mir ein Gesetzbuch kaufen müssen.“
Danach der Staatsanwalt: „Es muss ein Zeichen gesetzt werden, obwohl es in diesem Prozess ,nur‘ um zwei Verherrlichungskommentare geht. Die Grenze bei solchen Fällen ist Null, keine Toleranz.“
Nach kurzer Beratung folgte der einstimmige Schuldspruch wegen Wiederbetätigung: zwölf Monate Haft auf eine Probezeit von drei Jahren, zusätzlich eine unbedingte Geldbuße von 3.000 Euro. Der Burgenländer akzeptierte, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab – noch nicht rechtskräftig.
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