Landesgericht: Bedingte Haft und 3.000 Euro Strafe für zwei Postings

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70-Jähriger musste sich für Online-Kommentare über NS-Richter vor Schwurgericht verantworten.

Von Gernot Heigl

Die Verherrlichung des obersten Nazi-Richters und Mitorganisators des Holocausts in Online-Postings brachte einen burgenländischen Pensionisten wegen Wiederbetätigung vor ein Schwurgericht.

Der Angeklagte, ein 70-jähriger Rentner mit Hörgerät, bis dato unbescholten, saß im Landesgericht vor dem höchsten Strafgesetzgremium der Republik: einem Geschworenengericht, bestehend aus drei Berufs- und acht Laienrichtern – wegen Kommentaren auf einem Webportal wie „Wir haben Idiotenrichter, hoffentlich werden die nach der Wahl alle ausgetauscht. Da gab es einmal einen Guten!“

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