Das Gesetz kann somit am 1. September in Kraft treten. In einigen Punkten holt die Steiermark nach, was in anderen Bundesländern bereits verankert ist, in anderen geht das steirische Gesetz weiter:
- Gemeinden werden ermächtigt, sektorale Bettelverbote in gewissen Zonen einzurichten (vor Schulen, vor Banken etc.): Das betrifft auch stummes Bitten um Geld.
- Untersagt ist künftig die "Veranlassung" zum Betteln, also das Auffordern anderer Menschen zur Bettelei.
- Tiere dürfen ebenfalls nicht mehr mitgenommen werden, ausgenommen sind nur Begleithunde.
- Organisierte Bettelei wird verboten.
Bereits seit Langem untersagt § 3a des Landessicherheitsgesetzes aggressive Formen des Bettelns und die Begleitung durch Minderjährige.
Anders als etwa in der Landeshauptstadt Salzburg, die zu gewissen Zeiten Bettelverbotszonen in der Getreidegasse installiert hat, oder in der oberösterreichischen Landeshauptstadt Linz hält die Grazer Stadtregierung wenig von solchen Maßnahmen.
KPÖ-Stadtchefin lehnt Bettelverbotszonen ab
Bürgermeisterin Elke Kahr (KPÖ) betonte bereits Mitte März, als die Novelle des Landes bekannt wurde, dass es in der steirischen Landeshauptstadt keine sektoralen Bettelverbote brauche: "Denn in Linz sieht man, dass das nichts bringt, außer eine Verlagerung mit neuen Problemen", begründete Kahr.
Sahar Mohsenzada, Klubobfrau der KPÖ im Gemeinderat, setzte am Dienstag nach: "Mit Verboten wird Menschen nicht geholfen."
In Graz unterstütze man Betroffene lieber, statt sie für Armut zu bestrafen. "Mit vielen niederschwelligen Einrichtungen, mit Sozial- und Beziehungsarbeit setzt man in Graz darauf, Obdachlose von der Straße zu bekommen. Niemand muss in unserer Stadt auf der Straße schlafen."
Die Neos sehen die Gesetzesnovelle ebenfalls kritisch: Einerseits sei man gegen organisiertes Betteln oder die Mitnahme von Tieren, aber "überzogene Strafen und Symbolpolitik werden wir nicht mittragen", legte sich Klubobmann Niko Swatek am Dienstag fest.
Bis zu 5.000 Euro Strafe
Die Neos sprechen sich gegen die deutlich erhöhten Strafen aus: Statt wie bisher 2.000 Euro im Höchstfall sind künftig bis zu 5.000 Euro Geldbuße möglich. "Das ist völlig unverhältnismäßig und auch sinnlos", kommentierte Swatek.
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