KURIER-Informationen zufolge wurden die Heerespsychologen auf den späteren Amokläufer aufmerksam, weil er sich extrem introvertiert und als Einzelgänger präsentierte. Er soll auch über mangelnden Rückhalt durch seine Eltern geklagt haben. Er passte also nicht in die Armee, in der Soldaten vor allem im Team funktionieren müssen.
„Unser System hat funktioniert“, betont Heeressprecher Michael Bauer. Fest steht auch, dass der 21-Jährige bei diesem Test keine Gewaltfantasien äußerte.
Datenschutz als Hürde
Wie kann es aber sein, dass A. trotz seiner Untauglichkeit später eine Waffenbesitzkarte erhielt? Wie berichtet, wurde ihm im vergangenen März die Berechtigung zum Erwerb von Schusswaffen erteilt.
Tatsächlich ist es so, dass das Bundesheer die Erkenntnisse aus der Stellungskommission nicht an andere Behörden weitergeben darf – auch nicht an jene, die den Waffenschein ausstellen. In den meisten Fällen sind das die Bezirkshauptmannschaften bzw. die Magistrate. Ursache dafür ist der Datenschutz. „Uns fehlt also die gesetzliche Grundlage für die Weitergabe von Daten“, erklärt Bauer.
Die Gutachterin bzw. der Gutachter, die bzw. der bei bei dem 21-Jährigen die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung (Kostenpunkt: 283 Euro) durchführte – was ihm den Erwerb eines Schrotgewehrs und einer Pistole ermöglichte –, wusste also nichts von den Gründen für seine Untauglichkeit beim Heer.
„Das muss sich ändern“
Dieser Umstand sorgt nun für politischen Zündstoff. Mario Kunasek, der steirische Landeshauptmann und früher selbst Verteidigungsminister (FPÖ), übt im Interview mit Servus TV Kritik: „Das Bundesheer darf nur bei Suchtgiftproblemen oder direkter Gefährdung Informationen weitergeben. Sonst verhindert der Datenschutz den Austausch. Das muss sich dringend ändern.“
Aus Heereskreisen war zu erfahren, dass eine Änderung des Systems kein großer Aufwand wäre. „Eigentlich wäre es nicht mehr als ein Anruf vor dem Ausstellen des Waffenscheins. Relativ rasch könnte dann abgeklärt werden, ob der Antragsteller beim psychologischen Test durchgefallen ist“, meint ein Offizier.
In Österreich gelten rund 20 bis 30 Prozent der Stellungspflichtigen als untauglich, bei etwas mehr als der Hälfte davon sind psychische oder psychologische Gründe ausschlaggebend.
Im Schnitt fallen übrigens nur zwischen fünf und zehn Prozent bei dem Psychotest für die waffenrechtliche Verlässlichkeit durch – dieser darf bei negativem Ergebnis wiederholt werden.
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