Der Airfryer ist mir zu sperrig: Verkäufer sperrt sich bei Rückgabe

Der Airfryer ist mir zu sperrig: Verkäufer sperrt sich bei Rückgabe
Rechtsanwältin Dr. Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem Reich des Rechts.
Maria  In der Maur-Koenne

Maria In der Maur-Koenne

Ich habe bei einer Werbeveranstaltung in einem Hotel einen Airfryer gekauft. Zuhause habe ich aber gemerkt, dass er mir viel zu sperrig ist. Als ich ihn zurückgeben wollte, wurde mir gesagt, dass das eigentlich nicht möglich ist, sie seien ja kein Online-Shop. Als „Entgegenkommen“ wurde mir dann gesagt, ich könne ihn auf eigene Kosten zurückschicken. Außerdem würde ich nicht den ganzen Kaufpreis zurückbekommen, weil sie nun den Aufwand der Rückabwicklung auf sich nehmen und ich die Originalverpackung bereits entsorgt habe. Das kommt mir nicht richtig vor. Habe ich wirklich kein Rücktrittsrecht? Und wer trägt die Rücksendekosten?

Johann P., Kärnten

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