Dreierkoalition besetzt Höchstgerichtsposten neu

Die Regierung hat am Mittwoch vier Posten an Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof neu besetzt. Der Leiter des Verfassungsdiensts, Albert Posch, soll neuer Präsident des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) werden, VwGH-Richterin Bettina Maurer-Kober seine Stellvertreterin. Außerdem schlägt der Ministerrat VwGH-Richterin Angela Julcher und Wirtschaftsuniversitäts-Professor Stefan Perner als neue Verfassungsrichter vor. Formal erfolgt die Ernennung durch den Bundespräsidenten.
Die Neubesetzung des VwGH-Präsidenten wird durch den Pensionsantritt von Amtsinhaber Rudolf Thienel nötig. Laut Koalitionsvertrag kam hier Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) das Nominierungsrecht zu. Mit Posch entschied er sich für den derzeitigen Leiter des Verfassungsdienstes. Anders als seine Vorgänger hat der Steirer keine Erfahrung als Richter - sowohl der langjährige VwGH-Präsident Clemens Jabloner (der auch aus dem Verfassungsdienst an den VwGH wechselte) als auch Thienel fungierten vor ihrer Bestellung zum Präsidenten zunächst als Vizepräsident. Posch war den Großteil seiner Karriere im Verfassungsdienst tätig, dazwischen war er unter anderem Kabinettschef von Ex-Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP).
Seine künftige Stellvertreterin Maurer-Kober ist bereits Hofrätin am VwGH - sie folgt Anna Sporrer, die als SPÖ-Justizministerin in die Regierung wechselte. Praktischerweise kam das Vorschlagsrecht für ihre Nachfolge laut Koalitionsvertrag auch Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) zu.
Julcher und Perner werden VfGH-Richter
Die beiden Stellen am VfGH waren durch vorzeitige Rücktritte von Helmut Hörtenhuber (mit Ende des Vorjahres) und Claudia Kahr (mit Ende April) vakant. Julcher wurde auf Vorschlag Bablers nominiert, Perner auf Vorschlag von Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS).
Julcher ist Hofrätin am VwGH und war davor ebenfalls im Verfassungsdienst tätig. Seit 2015 ist sie bereits Ersatzmitglied des VfGH, darüber hinaus fungiert sie als Honorarprofessorin für Arbeits- und Sozialrecht an der Uni Salzburg. Perner wiederum kommt aus der Wissenschaft: Er ist Vorstand des Departments für Zivil- und Unternehmensrecht an der Wirtschaftsuniversität (WU).
Die Nominierung Julchers öffnet eine weitere kleine Personal-Baustelle am VfGH. Dieser braucht nun wieder ein neues Ersatzmitglied - das Nominierungsrecht fällt allerdings nicht der Regierung zu, sondern dem Nationalrat. Der Koalitionsvertrag, der konkret nur die Bestellung der von der Regierung zu nominierenden Mitglieder regelt, dürfte hier keine Anwendung finden.
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