Familienbeihilfe wird ab sofort an fixen Tagen ausbezahlt

MINISTERRAT - PRESSEFOYER: PLAKOLM
ÖVP-Ministerin Plakolm will Familien damit "mehr finanzielle Planbarkeit" ermöglichen.

Die Auszahlung der Familienbeihilfe erfolgt seit zehn Jahren antragslos, allerdings wissen Familien nie genau, an welchem Tag. Das soll sich jetzt ändern. 

Für jeden Monat soll ein fixer Auszahlungstag vorgesehen werden, spätestens am 8. des Monats soll das Geld auf dem Konto landen, gab Familienministerin Claudia Plakolm (ÖVP) am Donnerstag via Aussendung bekannt. 

Der technische Fortschritt ermögliche, dass Leistungen des Staates zuverlässiger und besser abgewickelt werden können, erklärt Plakolm. "Für Familien bedeutet das konkret mehr Planbarkeit."

Die Auszahlung soll nun eben an fixen Tagen erfolgen - unabhängig von Samstagen, Sonn- oder Feiertagen, wird in der Aussendung erklärt. Das betreffe Überweisungen auf ein Girokonto innerhalb des SEPA-Raumes. 

Die Auszahlungstage für heuer sind folgende: 

  • Freitag, 6. Juni
  • Dienstag, 8. Juli
  • Freitag, 8. August
  • Montag, 8. September
  • Mittwoch, 8. Oktober
  • Freitag, 7. November
  • Freitag, 5. Dezember

Heuer und 2026 keine Erhöhung

Die Familienbeihilfe wird seit 1955 ausbezahlt - als eine Art Ausgleich für die Kosten, die Eltern aufgrund ihrer Unterhaltspflicht für Kinder entstehen. Seit 2015 wird die Leistung binnen weniger Tage nach der Geburt eines Kindes zuerkannt und automatisch ausbezahlt - das erfolge laut Familienministerium in 73 Prozent der Fälle. 

Vor rund zwei Jahren hat die damals türkis-grüne Regierung beschlossen, dass alle Sozialleistungen - auch die Familienbeihilfe - jedes Jahr automatisch an die Inflation angepasst bzw. entsprechend erhöht werden. 

Diesen Automatismus hat die jetzige Regierung aus ÖVP, SPÖ und Neos im Zuge ihres Sparpakets nun eingefroren. Für heuer und 2026 ist mit keiner Erhöhung zu rechnen. 

Aktuell beträgt die Familienbeihilfe ab Geburt 138,40 Euro, ab drei Jahren 148 Euro, ab zehn Jahren 171,80 Euro und ab 19 Jahren 200,40 Euro. Der Betrag erhöht sich durch eine Geschwisterstaffelung. 

Gemeinsam mit der Familienbeihilfe wird der Kinderabsetzbetrag in Höhe von 70,90 Euro pro Kind ausbezahlt. 

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