Kurz-Prozess: Chronologie vom U-Ausschuss bis zum Freispruch

Sebastian Kurz, Anwalt Werner Suppan am 26. Mai 2925
Das Oberlandesgericht hat Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) vom Vorwurf der Falschaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss 2020 freigesprochen. Kurz war im U-Ausschuss nach seiner Rolle bei der Bestellung von Aufsichtsräten für die Staatsholding Öbag befragt worden.
Nach Auffassung der ersten Instanz hatte er dabei seinen maßgeblichen Einfluss heruntergespielt.
In erster Instanz war Kurz 2024 zu acht Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden, sein ehemaliger Kabinettschef Bernhard Bonelli zu sechs Monaten bedingter Haft. Bonellis Urteil wurde am 26. Mai 2025 bestätigt.
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts sind die damaligen Antworten von Kurz nicht als falsch zu werten. Er habe nicht den Anschein erweckt, vollständig und abschließend ausgesagt zu haben. In seinem Schlusswort hatte der ehemalige Regierungschef, der heute als Unternehmer aktiv ist, immer wieder betont, wie unverständlich der damalige Richterspruch aus seiner Sicht gewesen sei. Er habe sich zwar leider nicht gut genug auf die insgesamt vierstündige Befragung vorbereitet, aber sein Ziel sei immer gewesen, „auf keinen Fall etwas Falsches zu sagen.“
Ein kurzer Überblick, wie es überhaupt zum Prozess und nunmehrigen Freispruch kam.

Anwalt Werner Suppan und Sebastian Kurz beim Ibiza-Untersuchungsausschuss
12. Mai 2021: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren gegen den damals amtierenden Kanzler Kurz und dessen Kabinettschef Bernhard Bonelli ein. Basis war eine Anzeige von SPÖ und Neos wegen Falschaussage.
3. September 2021: Kurz wird von einem Richter im Beisein eines Vertreters der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) befragt.

9. Oktober 2021: Nach weiteren Korruptionsvorwürfen (Stichwort: Beinschab-Tool) tritt Kurz als Kanzler zurück und wechselt als Klubchef in den Nationalrat.

Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid
2. Dezember 2021: Kurz zieht sich komplett aus der Politik zurück und erklärt seinen Rücktritt als Bundesparteiobmann und Klubobmann der ÖVP.
18. August 2023: Die WKStA erhebt gegen den ehemaligen Bundeskanzler und ÖVP-Chef Anklage wegen Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss.

18. Oktober 2023: Der Prozess beginnt unter regem Medieninteresse. Für die mitangeklagte, ehemalige Casinos-Chefin und einstige ÖVP-Vizeobfrau Bettina Glatz-Kremsner endet das Verfahren am ersten Prozesstag mit einer Diversion.
20. Oktober 2023: Kurz nimmt erstmals vor Gericht zu den Vorwürfen gegen ihn Stellung. Er betont abermals seine Unschuld und begründete seine Aussagen mit der Stimmung im U-Ausschuss.

Kurz mit den Anwälten Otto Dietrich und Werner Suppan am 26. Mai 2025
23. Februar 2024: Der Prozess in erster Instanz endet für Kurz mit einem Schuldspruch. Kurz wird zu acht Monaten bedingter Freiheitsstrafe unter einer Probezeit von drei Jahren verurteilt. Sein ehemaliger Kabinettschef Bernhard Bonelli erhielt wegen desselben Delikts eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ebenfalls bedingt auf drei Jahre. Das Urteil für Kurz betraf Aussagen zur Aufsichtsratsbestellung in der ÖBAG. In anderen Anklagepunkten gab es Freisprüche - etwa zur Vorstandsbesetzung mit Thomas Schmid.

26. Mai 2025: Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hebt das Urteil gegen Ex-Kanzler Kurz wegen Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss auf. Die bedingte Haftstrafe von sechs Monaten gegen seinen ehemaligen Kabinettschef Bernhard Bonelli, ebenfalls wegen Falschaussage, wurde hingegen bestätigt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Sebastian Kurz und sein ehemaliger Kabinettschef Bernhard Bonelli
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