Eigentümerversammlung: So kann sie einberufen werden

Modern multi-family apartment buildings
Die Hausverwaltung organisiert keine Eigentümerversammlung. Wie man erreichen kann, dass eine Versammlung einberufen wird, erklärt der Rechtsanwalt.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.

Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 
Der nächste Termin ist übrigens am 2. Juni 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Einberufung einer Eigentümerversammlung geht.

FRAGE: Wir hatten ursprünglich eine Genossenschaftswohnung, die wir nach zehn Jahren gekauft haben. Die Hausverwaltung hat noch nie eine Eigentümerversammlung abgehalten. Das Haus ist eine Mischform aus Genossenschaft und Eigentum. Wie kann ich erreichen, dass eine Versammlung einberufen wird? Wie sind wir verwaltet  – WEG oder WGG? 

Eigentümerversammlung: So kann sie einberufen werden

Rechtsanwalt Thomas Sochor ist langjähriger Experte im Bau- und Immobilienrecht.

Kommentare