Der Teilpensionist schließt einen Teil seines Pensionskontos. Hier gibt es laut Schumann drei Optionen: Wer die Arbeitszeit um 25 bis 40 Prozent reduziert, erhält eine Teilpension in Höhe von 25 Prozent der Gesamtgutschrift des Pensionskontos. Wer um 41 bis 60 Prozent reduziert, erhält 50 Prozent der Gutschrift. Bei 61 bis 75 Prozent Arbeitszeitreduktion sind es 75 Prozent. Schumanns Beispiel: Ein 63-Jähriger, der Anspruch auf 3.000 Euro Pension hätte, geht zu 50 Prozent in Teilpension. Die Höhe der Teilpension beträgt dann 1.347 Euro. Warum nicht 1.500 Euro? Weil bei früherem Pensionsantritt in der Korridorpension jährlich Abschläge von 5,1 Prozent gelten. Zusätzlich erhält er Lohn für den Teilzeitjob.
Wirkt sich das auf die finale Pensionshöhe aus?
Ja. Der Mann erhält bei einem Pensionsantritt mit 65 Jahren weiter 1.347 Euro – plus zwei Jahre Pensionsanpassung. Dazu kommen jene 50 Prozent, die auf dem Konto geblieben sind: Also 1.500 Euro, zusätzlich der Aufwertung und Beiträge für zwei weitere Arbeitsjahre. Hätte der Mann bis 65 normal weitergearbeitet, wären die Bezüge deutlich höher. Er könnte dann abschlagsfrei in Pension gehen.
Was ist der Unterschied zur Altersteilzeit?
Die Altersteilzeit ist für Arbeitnehmer finanziell attraktiver, für den Staat aber teuer. Das Modell: Der Erwerbstätige reduziert die Arbeitszeit um 40 bis 60 Prozent. Man erhält einen Lohnausgleich und der Arbeitgeber entrichtet weiterhin die vollen Sozialversicherungsbeiträge. Auf die spätere Pensionshöhe wirkt sich die Altersteilzeit im Gegensatz zur Teilpension also nicht aus. Da die Regierung sparen will, ist Altersteilzeit künftig ab dem Zeitpunkt nicht mehr möglich, ab dem man auch in Teilpension gehen könnte.
Wird die Altersteilzeit abgeschafft?
Nicht gänzlich, worüber Schumann „froh“ ist. Aber: Sie ist künftig nicht mehr für bis zu fünf Jahre möglich, sondern längstens drei Jahre bis zum Antritt einer Korridor- oder Regelpension. Hier gibt es jedoch Übergangsregeln. Die drei Jahre für Regelpensionisten gelten aber erst ab 2029 – davor sinkt die Laufzeit der Altersteilzeit jeweils um ein halbes Jahr – 2026 also auf 4,5 Jahre. Durch die Altersteilzeit-Reform will die Regierung nächstes Jahr 59, 2026 dann 89 Millionen Euro sparen.
Steigt auch das gesetzliche Pensionsalter?
Das könnte ein Nachhaltigkeitsmechanismus ab 2030 vorsehen, sollten Pensionseinsparungen bis dahin nicht ausreichen. Laut Schumann stehen die Verhandlungen vor dem Abschluss.
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